weitervermieten

  1. Außerdem dürfen sie für in die eigene Kasse wirtschaften: Räume, die sie für den Lehrbetrieb nicht benötigen, können sie weitervermieten und die Einnahmen behalten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.02.2002)
  2. Vielmehr soll sie, analog etwa zur Stadthalle, die Immobilie übernehmen und dann weitervermieten. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.10.2003)