Das deutsche Recht wendet auf die internationale Zuständigkeit die Regeln der §§ 12 ff. ZPO über die örtl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Der Arbeitgeber betreibt Einzelhandelsgroßmärkte in der Bundesrepublik Deutschland, darunter auch in L. Er wendet auf die Arbeitsverhältnisse der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer Haustarifverträge an.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)