wendet auf

  1. Das deutsche Recht wendet auf die internationale Zuständigkeit die Regeln der §§ 12 ff. ZPO über die örtl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Der Arbeitgeber betreibt Einzelhandelsgroßmärkte in der Bundesrepublik Deutschland, darunter auch in L. Er wendet auf die Arbeitsverhältnisse der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer Haustarifverträge an. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)