zubeurteilen

  1. Ob - wie die Bekl. geltend macht - die aufschiebende Wirkung durch die Instanzgerichte zumeist wiederhergestellt wird (§ 80 V VwGO) und ob dies sachlich gerechtfertigt ist, vermag der Senat nicht zubeurteilen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)