[1] Kennen Sie jemanden, der aktiv Angelsport betreibt?
[1] „Wenn aber, was den sonstigen Angelsport angeht, in der Revisionsbeantwortung davon die Rede ist, die Beklagte habe sich bald in reinen Männerrunden deplaziert gefühlt und auch die Einladungen seien vom Kläger nur halbherzig ausgesprochen worden, entfernt sie sich vom festgestellten Sachverhalt.“❬ref❭Erkentnnis des österreichischen OGH vom 16. Dezember 1998❬/ref❭