[1] „Inhaber einer Wochen- oder Monatszeitkarte, die über den auf der Zeitkarte angegebenen Geltungsbereich hinausfahren, benötigen für die Anschlussstrecke innerhalb des Verbundgebietes eine gültige Anschlussfahrt.“❬ref❭http://www.vmt-thueringen.de/tarif/zeitkarten.html❬/ref❭