Grundfreibetrag

  1. Vorgesehen ist ein Grundfreibetrag von 7500 Euro im Jahr, der Höchstsatz soll bei 35 Prozent liegen. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 13.05.2002)
  2. Gemeinsam ist ihnen, daß der Steuertarif künftig wieder geradlinig ansteigen und der Grundfreibetrag auf 14000 Mark für Alleinstehende und 28000 Mark für Verheiratete angehoben werden soll. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Das ist schlicht und ergreifend falsch: Wir erhöhen den Grundfreibetrag auf 13 000 Mark und senken den Eingangssteuersatz von 25,9 auf 15 %. ( Quelle: BILD 1997)
  4. Für jeden Bürger soll ein Grundfreibetrag von 8000 Euro gelten, auch für Kinder ab der Geburt. ( Quelle: Abendblatt vom 04.12.2003)
  5. Dritte Stufe, 1. Januar 2002: Der Grundfreibetrag steigt in der letzten Stufe auf 14 000 Mark, der Eingangssteuersatz sinkt auf 19,9 Prozent. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  6. Gleichzeitig sollte der Grundfreibetrag auf 7 426 /14 852 Euro (Ledige/Verheiratete) angehoben werden. ( Quelle: Netzeitung vom 20.08.2002)
  7. Danach soll der steuerliche Grundfreibetrag 1996 bei 12 100, 1997 und 1998 bei 12 400 Mark liegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  8. Der steuerliche Grundfreibetrag ("Existenzminimum") steigt von 13 020 auf 13 500 Mark pro Jahr, für Eheleute auf 27 000 Mark. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  9. Eheleute können mit den doppelten Beträgen auch beim Grundfreibetrag kalkulieren. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.12.2004)
  10. Wir haben die Sätze der Einkommensteuer wirklich deutlich gesenkt und den Grundfreibetrag spürbar erhöht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.07.2004)