Anerkennungs-

  1. Das Exequaturverfahren für beide Abkommen ist gleichartig geregelt im Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen (AVAG) vom 30. 5. 1988 (55). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Kauffmann verwies zudem darauf, dass in anderen europäischen Staaten zwar das Asylrecht keinen Verfassungsrang besitzt, dort aber gleichwohl den deutschen Regelungen vergleichbare Anerkennungs- und Kontrollverfahren durch Gerichte bestehen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)