LÖWENTHAL: Das ist zutreffend, hätte aber nicht so sein müssen, wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihren Grundversorgungsauftrag erfüllen würden.
( Quelle: Junge Freiheit 1997)
Diese Entwicklung sei mit "dem verfassungsmäßigen Grundversorgungsauftrag nicht zu vereinbaren".
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Aus dem Grundversorgungsauftrag, so das Gericht, folge eine "Bestands- und Entwicklungsgarantie" der öffentlich-rechtlichen Anstalten.
( Quelle: )