Dem Substantiv Abjudikation liegen die lateinischePräpositionab , die in Zusammensetzungen für ‚weg‘ steht❬ref❭.❬/ref❭, und das Substantiv iudicatio ‚Urteil‘ zugrunde❬ref❭.❬/ref❭.
[1] „Beide haben nämlich das Recht, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil bei dem Falliten bis zur Abjudikation das Eigentum verbleibt und die Syndiken ihrer Seits die Gesammtheit der Gläubiger repräsentiren.“❬ref❭.❬/ref❭