[1] „Die Amtssprachen und die Arbeitssprachen der Organe der Gemeinschaft sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch.“❬ref❭Artikel 26 der Römischen Verträge, zitiert in: Harald Haarmann: Die Sprachenwelt Europas. Geschichte und Zukunft der Sprachnationen zwischen Atlantik und Ural. Campus, Frankfurt/New York 1993, Seite 326. ISBN 3-593-34825-X.❬/ref❭
[1] „Deutsch ist selbstverständlich eine der 23 EU-Amtssprachen, die vor allem der Kommunikation zwischen den EU-Organen und den Mitgliedsstaaten dienen. Weniger gesichert ist dagegen die Stellung von Deutsch als eine der internen Arbeitssprachen der Organe, die diese sich laut Artikel 6 der „Verordnung Nr. 1 des Rates zur Regelung der Sprachenfrage“ aus den Amtssprachen auswählen dürfen.“❬ref❭http://www.goethe.de/ges/spa/thm/meh/de3991754.htm❬/ref❭
[1] Nicht alle Amtssprachen in der EU sind auch Arbeitssprachen.
[1] „Auch in vielen nichtwissenschaftlichen Arbeitsbereichen, etwa in der Luftfahrt oder der ›high-tech‹-Industrie, hat das Deutsche als Arbeitssprache an Bedeutung verloren (...).“❬ref❭Helmut Glück, Wolfgang Werner Sauer: Gegenwartsdeutsch. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage. Metzler, Stuttgart/Weimar 1997, Seite 7. ISBN 3-476-12252-2. ❬/ref❭