[1] „Der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann.“❬ref❭http://www.rfb-ankum.de/index.php/was-bieten-wir/76.html❬/ref❭