[1] Person, die für die Korrektur und Bewertung einer Prüfungsarbeit zuständig ist, wenn die Abweichung bei der Benotung zwischen Erst- und Zweitkorrektor zu groß ist
[1] „Unterscheiden sich die Noten von Erst- und Zweitkorrektur um weniger als 4 Punkte, wird das arithmetische Mittel beider Noten gebildet […]. Bei einem Unterschied von vier oder mehr Punkten wird ein Drittkorrektor hinzugezogen.“❬ref❭Wikipedia-Artikel Abitur in Nordrhein-Westfalen❬/ref❭
[1] „Bleibt der Drittkorrektor bei der Benotung, teilt die Schule dem Widerspruchsführer mit, dass seinem Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte und legt ihn der Bezirksregierung als Widerspruchsbehörde zur Entscheidung vor.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Weiterhin divergieren die Bundesländer hinsichtlich der Frage, ob, und unter welchen Bedingungen, ein Drittkorrektor oder eine Drittkorrektorin hinzugezogen wird.“❬ref❭❬/ref❭