[1] von Kaiser Karl IV. in Auftrag gegebenes und 1375 fertiggestelltes Verzeichnis über alle landesherrlichen Einkünfte und Besitzungen
Beispiele
[1] „Das Landbuch der Mark von 1375 führt unter den Gerichtsbarkeiten an zweiter Stelle auf: Das Gericht der Vögte, zuständig für Schuldsachen […].“❬ref❭, Seite 146.❬/ref❭