[1] Das Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit ist verboten.
[1] „In regelmäßigen Abständen hält der Güterzug auf freier Strecke, um Wasser aufzunehmen und damit die Männer ihre Notdurft verrichten können.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Die beiden Alten kamen überhaupt nicht mehr aus ihrem Zimmer hervor, sie blieben unsichtbar, ja schienen sich sogar der Notdurft zu enthalten, denn niemand sah sie den Abort links neben der hinteren Eingangstür des Niebertschen Anwesens benutzen.“❬ref❭.❬/ref❭
[2] Kaum vorzustellen, wie vielen Menschen auf der Welt die Notdurft fehlt.