[1] Einleitung; feierliche Erklärung als Einleitung einer Verfassung, Staatsvertrages, Vertrages
Herkunft
im 15. Jahrhundert aus dem mittellateinischen Substantiv praeambulum „Vorangehendes, Einleitung“ entlehnt, das das Substantiv zu dem klassischen Verb praeambulare prae-ambulare „vorangehen“ ist❬ref❭, Stichwort: „Präambel“, Seite 716.❬/ref❭
[1] In Zeiten der Arbeiten an einer europäischen Verfassung war insbesondere die Erwähnung eines besonderen religiösen Bezugs und einer expliziten Erwähnung Gottes im Rahmen der Präambel in der Öffentlichkeit aufgrund der Vielzahl nicht-gläubiger Bürger heftig umstritten.
[1] Die Präambel des deutschen Grundgesetzes beginnt mit den Worten ,Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen‘.