Schifffahrtsabgabe

 f.  Z

Bedeutungen

[1] von Schiffen zu zahlende Abgaben für die Benutzung von Lotsen, Häfen, Schleusen, Kanälen, Docks etc.
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Schifffahrt und Abgabe sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe
[1] Abgabe
Beispiele
[1] Schifffahrtsabgaben werden im Allgemeinen nach der Größe der Schiffe errechnet.

Referenzen

[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Schifffahrtsabgabe
[*] canoo.net Schifffahrtsabgabe
[1] Duden online Schifffahrtsabgabe
[1] , Band 2, Spalte 3823 f., Artikel „Schiffahrt“, dort auch „Schiffahrtsabgaben“ (Lemmata in alter Schreibweise)

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Schifffahrtsabgabe Schifffahrtsabgaben
Genitiv Schifffahrtsabgabe Schifffahrtsabgaben
Dativ Schifffahrtsabgabe Schifffahrtsabgaben
Akkusativ Schifffahrtsabgabe Schifffahrtsabgaben

Veraltete Schreibweisen

Schiffahrtsabgabe
Worttrennung
Schiff·fahrts·ab·ga·be, Schiff·fahrts·ab·ga·ben
Aussprache
IPA ˈʃɪffaːɐ̯ʦˌʔapɡaːbə, ˈʃɪffaːɐ̯ʦˌʔapɡaːbn̩
Hörbeispiele: ,
Betonung
Schịfffahrtsabgabe