[1] „Bismarck war bekanntlich ein äußerst jähzorniger Mann mit einem reizbaren Temperament (siehe Canis, Bismarck, passim).“
[1] „[…] Ebenso Roth, [Hervorhebung] a.a.O., S. 282 ff. unter Bezugnahme auf die von Stampe [Hervorhebung] verwendete Terminologie von Grund- und Hilfsgeschäft (Das causa-Problem des Zivilrechts, 1904, passim).“❬ref❭❬/ref❭
[1] „[…] Zill, [Hervorhebung] Unentgeltliche Verfügungen im Sinne von § 816 Abs. 1 S. 2 BGB, 1936, passim.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „[…] Eingehend Teichmann, [Hervorhebung] Die Gesetzesumgehung, 1962, passim.“❬ref❭❬/ref❭
Passim ist ein Terminus technicus, der in wissenschaftlichen Texten zumeist in Fuß- oder Endnoten verwendet wird, wenn keine genauen Seitenangaben genannt werden können, sondern zu Nachweiszwecken auf das gesamte Werk verwiesen werden muss.[1]