[5] veraltet, Recht, Wirtschaft: Zahlung, die an einen Abwesenden entrichtet wird, meist von dem Verwalter einer Pfründe an den abwesenden Pfründeninhaber
Herkunft
seit dem 15. Jahrhundert bezeugte Entlehnung aus dem lateinischenabsentia in der juristischen Bedeutung und seit dem späten 16. Jahrhundert in der Bedeutung ‚Abwesenheit, Fehlen‘; seit dem frühen 19. Jahrhundert dann auch in der Bedeutung ‚Geistesabwesenheit‘ als Verkürzung von Geistesabsenz, das seinerseits eine Lehnübersetzung aus dem französischenabsence d’esprit ist; im 20. Jahrhundert tritt die medizinische/psychologische Bedeutung wahrscheinlich unter erneutem Einfluss des französischenabsence hinzu❬ref❭, Seite 31–33.❬/ref❭