[1] Person, die — neben dem Zweitkorrektor — für die Korrektur und Bewertung einer Prüfungsarbeit zuständig ist und in den meisten Fällen den Prüfling betreut
[1] „Weder die Namen von Prüfling und Erstkorrektor noch das Ergebnis des Erstkorrektors müssen vor dem Zweitkorrektor geheim gehalten werden.“❬ref❭Wikipedia-Artikel Abitur in Nordrhein-Westfalen❬/ref❭
[1] „Die Diplomarbeit wird dann zunächst von einem Erstkorrektor korrigiert und benotet; das ist derjenige Lehrstuhl, der die Arbeit vergeben hat.“❬ref❭❬/ref❭
Referenzen
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Erstkorrektor