[1] die Gesamtheit der Normen für das religiös-sittliche und das dienstliche Verhalten von Geistlichen und Laien zur Aufrechterhaltung eines geordneten kirchlichen Lebens❬ref❭nach: , Band 1, Spalte 2094, Eintrag „Kirchenzucht“, dort Verweis auf den Artikel "Kirchenzucht"❬/ref❭
[1] Die Kirchendisziplin wird durch pastorale Maßnahmen, Vorbeugemaßnahmen, disziplinarische Mittel und Kirchenbußen aufrechterhalten.❬ref❭nach: , Band 1, Spalte 2094, Eintrag „Kirchenzucht“❬/ref❭
Referenzen
[1] , Band 1, Spalte 2090, Eintrag „Kirchendisziplin“, mit Verweis auf Artikel "Kirchenzucht"