Kläger
Bedeutungen
[1] Rechtssprache : jemand, der vor Gericht eine Klage führt
[2] veraltet : jemand, der über irgendetwas klagt oder um jemanden/etwas trauert
[3] veraltet: Anwalt, der für den Kläger❬sup❭[1]❬/sup❭ tätig wird
[4] veraltet: Akkusativ
Herkunft
Das Substantiv geht auf das althochdeutsche klagāri und das mittelhochdeutsche klager und kleger (Klagender, Trauernder, Ankläger vor Gericht) zurück.❬ref❭, unter „Klage“, Seite 659❬/ref❭
Synonyme
[2] Klagender , Trauernder
[3] Klägervertreter
Gegenwörter
[1] Beklagter
Weibliche Wortformen
[1–3] Klägerin
Oberbegriffe
[1] Partei
[4] Akkusativ , Wenfall , 4. Fall, veraltet: Anklagefall , Klageendung , Klagefall
Unterbegriffe
[1] Berufungskläger
Beispiele
[1] Der Kläger muss noch den Kostenvorschuss einzahlen.
[2] Nach dem Tod des alten Ratsherren gingen tagelang die Kläger vor seinem Hause auf und ab.
[3] Der Geschädigte selbst erschien nicht, aber sein Kläger war zugegen.
Redewendungen
wo kein Kläger, da kein Richter
Wortbildungen
klägerisch , Klägerschaft , Klägervertreter
Referenzen
[1] Wikipedia-Artikel Kläger
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Kläger
[1] canoo.net Kläger
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Kläger
[1] The Free Dictionary Kläger
[1–4] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Kläger
Quellen
zählbar
Kasus
Singular
Plural
Nominativ
der Kläger
die Kläger
Genitiv
des Klägers
der Kläger
Dativ
dem Kläger
den Klägern
Akkusativ
den Kläger
die Kläger
格
单数
复数
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