[1] „Dienstpost im engeren Sinn wird von Behörden, staatlichen oder kommunalen Einrichtungen versandt, von der staatlichen Post befördert und ist durch Vordrucke oder Stempel gekennzeichnet.“❬ref❭, Seite 162.❬/ref❭
[1] „Von 1939 bis 1945 bestanden folgende Deutsche Dienstposten, die Sendungen durch besondere Stempel kennzeichneten:...“❬ref❭, Seite 394.❬/ref❭