Antragstellung

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  1. Umgekehrt heißt das aber auch, dass die Einreise grundsätzlich auch dann möglich sein muss, wenn keine Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden sind. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.06.2001)
  2. Die Ämter zahlen frühestens ab dem Tag der Antragstellung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Hauseigentümer können sich bei der Hotline über die Förderbedingungen und Einzelheiten der Antragstellung informieren. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.08.2002)
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