Rechtsgeschäfte mit

  1. Die Geschäftsführer Roland Agne und Lothar Sturm haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Er darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 54624 Kranzler Gastronomie GmbH (Kurfürstendamm 18/19, 10719 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Er vertritt die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 36260 - 18. Oktober 1996: Verlag Technik GmbH, Berlin (Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Der Geschäftsführer Dr. Herbert Kubatz hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  5. Die generelle Befreiung der Geschäftsführer, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen, ist entfallen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  6. Der Geschäftsführer Hans-Jürgen von Klonczynski hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Der Geschäftsführer Wolfgang Hildebrandt darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  8. Der Geschäftsführer Wolfgang Ritter vertritt nunmehr die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  9. Der Geschäftsführer Klaus Schumacher hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  10. Der Geschäftsführer Jan Oliver Hölz hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)