Rechtsgeschäfte mit

  1. Die Geschäftsführerin Tamara Alves Pereira geb. Neumann hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sichals Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Der Geschäftsführer Klaus Reinwarth hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Die Geschäftsführer Alois Schwarz und Klaus Haller haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Die Geschäftsführer Dr. Friedrich Landwehrmann und Götz Friedrich Landwehrmann haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Der Geschäftsführer Frank Michelis hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  6. Der Geschäftsführer Vladimir Topic darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Sie vertritt die Gesellschaft allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  8. Der Geschäftsführer Thomas Riedlinger hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  9. Joseph Löhn hat nunmehr Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  10. Der Geschäftsführer Gerhard Witschas hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)