StGB

  1. Der Paragraph 209 StGB aus dem Jahr 1975 stellt sexuelle Kontakte unter Männern unter Strafe, wenn einer von ihnen jünger ist als 18 Jahre ist. ( Quelle: TAZ 1996)
  2. Für die Anwendungsvorschrift ist unerheblich, ob der Angeschuldigte G als Mittäter (§ 25 II StGB) oder lediglich als Gehilfe (§ 27 I StGB) eines Landesverrats anzusehen ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Für die Anwendungsvorschrift ist unerheblich, ob der Angeschuldigte G als Mittäter (§ 25 II StGB) oder lediglich als Gehilfe (§ 27 I StGB) eines Landesverrats anzusehen ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Die Rechtsregel, die in diesem Sinn geschaffen wurde, war § 57 a StGB. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.03.2001)
  5. Löffler weist des weiteren darauf hin, daß die Rücktrittsregelungen des StGB kein in sich geschlossenes System bilden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Grundsätzlich bleibt die Frage, ob die konkrete Tat vom Schutzbereich des deutschen Straftatbestandes des § 170b StGB erfaßt wird. Ausgangspunkt und Indiz ist dabei die Inlandstat, nämlich das Unterlassen der konkreten Unterhaltspflicht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Terroristisch war die Verabredung zu Brandstiftungen, wie es der einschlägige Paragraph 129 a StGB beschreibt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.03.2005)
  8. Bei der konkreten Fragestellung, ob kirchliche Beamte den Bestechungstatbeständen der §§ 331 ff. StGB unterfallen, wäre überdies dem durch diese Vorschriften geschützten Rechtsgut besondere Beachtung zu schenken. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Geschäftsführer und Gesellschafter werden von der h.M. zu Recht aus dem Gläubigerbegriff des § 283c StGB ausgeschlossen (46). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Wird sie allerdings öffentlich praktiziert, kann sie nach § 183a StGB als Erregung öffentlichen Ärgernisses bestraft werden. ( Quelle: N-TV Online vom 13.02.2004)