Der Arbeitgeber Ihres Nebenjobs muß nun allerdings zehn Prozent Beitrag zur Kranken- und zwölf Prozent zur Rentenversicherung abführen.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Der Zusteller müsse neben einem Arbeitgeberbeitrag von 132 DM dann 125 DM an die Sozialkassen und 163 DM an das Finanzamt abführen.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)