abführen

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  1. Der Arbeitgeber Ihres Nebenjobs muß nun allerdings zehn Prozent Beitrag zur Kranken- und zwölf Prozent zur Rentenversicherung abführen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Der Zusteller müsse neben einem Arbeitgeberbeitrag von 132 DM dann 125 DM an die Sozialkassen und 163 DM an das Finanzamt abführen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
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