Absetzbeträge

  1. Die bislang kompliziert gehandhabten Absetzbeträge - wie beispielsweise Werbungskosten, Beiträge zu privaten Versicherungen, Beiträge zur Riester-Rente - werden durch diesen Grundfreibetrag ersetzt. ( Quelle: Tagesschau vom 04.06.2005)