Antrag-

  1. Wenn der Staat wirtschaftliche Aktivitäten aus seinem Zugriff entlässt, geschieht wie durch Zauberhand etwas Ungewohntes: Der Verbraucher, bislang ein geduldeter Antrag- und Bittsteller, wird über Nacht zu einem umworbenen Marktpartner. ( Quelle: Welt 1999)