Artikelbeschreibung

  1. Auch werden sie nicht, wie es im wesentlichen bei den roten Preisen geschieht, unmittelbar neben der Abbildung des beworbenen Artikels wiedergegeben, sondern finden sich jeweils im Anschluß an die (ausführliche) Artikelbeschreibung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Eine Garantie für die Ausstrahlung hatte die "Partei" in der Artikelbeschreibung bei Ebay vorsichtshalber ausgeschlossen und dem Käufer versichert, er bekomme sein Geld zurück, sollte das ZDF den "Kombi-Spot" ablehnen. ( Quelle: Handelsblatt vom 08.09.2005)
  3. Das Internet-Auktionshaus weise seine Nutzer immer wieder darauf hin, dass bei Vertragsabschlüssen eine genaue Artikelbeschreibung unerlässlich sei. ( Quelle: ZDF Heute vom 08.08.2004)