Beitragsbescheid

  1. Von dieser erhält der Arbeitgeber einen Beitragsbescheid. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.07.2003)
  2. Man kann Einwände gegen die Bauplanung erheben, Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen oder vor Gericht ziehen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 15.12.2005)