Der an dem Leipziger Urteil beteiligte Bundesrichter Uwe Berlit leitet daraus einen Rechtsanspruch her, nach dem die bisherigen Arbeitslosenhilfe-Empfänger bereits Anfang Januar die neue Leistung Arbeitslosengeld II erhalten müssten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.08.2004)