Erhöhungsbetrag

  1. Das BRK sei lediglich bereit, 'für jede einzelne Erhöhung den jeweiligen Erhöhungsbetrag für die Dauer von drei Monaten zurückzuerstatten'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Vielmehr muß die jeweilige neue Monatsmiete oder der Erhöhungsbetrag in Markbeträgen ausgewiesen sein. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Es reicht aber auch, nur den jährlichen Erhöhungsbetrag anzugeben. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Die Mindestvoraussetzung an eine Staffelmietvereinbarung ist darüber hinaus, daß der jeweils neue Mietzins oder der Erhöhungsbetrag im Mietvertrag betragsmäßig ausgewiesen ist, insbesondere die Angabe einer prozentualen Steigerung reicht nicht aus. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  5. Im Gegenteil, der Erhöhungsbetrag wird ihnen von der Sozialhilfe abgezogen. ( Quelle: Junge Welt 1999)