Erhöhungserklärung

  1. Kann sich ein Mieter, der einer einseitigen Mieterhöhungserklärung des Vermieters jahrelang nachgekommen ist, im nachhinein auf einen bloßen Formfehler der Erhöhungserklärung berufen? ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Darum ist der Vermieter gut beraten, die Erhöhungserklärung noch mal zu schicken und die Wärmebedarfsberechnung diesmal beizufügen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)