Kann sich ein Mieter, der einer einseitigen Mieterhöhungserklärung des Vermieters jahrelang nachgekommen ist, im nachhinein auf einen bloßen Formfehler der Erhöhungserklärung berufen?
( Quelle: DIE WELT 2000)
Darum ist der Vermieter gut beraten, die Erhöhungserklärung noch mal zu schicken und die Wärmebedarfsberechnung diesmal beizufügen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)