Ermächtigungsbeschluß

  1. Die Veräußerung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates, dem Ermächtigungsbeschluß der außerordentlichen Hauptversammlung der AGIV am 17. November 1999 und der Genehmigung durch die Kartellbehörde. ( Quelle: OTS-Newsticker)