Kanzlei Schneider

  1. Es könne nicht sein, dass frühere vertragliche Zusagen "heute ohne Wert sind; daran muss sich auch der Senat messen lassen", schreibt zum Beispiel die Düsseldorfer Kanzlei Schneider und Schwegler in einer ersten Einschätzung. ( Quelle: Tagesspiegel vom 23.06.2005)