Kombucha-Teegetränk

  1. "Das Kombucha-Teegetränk ist kein offizielles Heilmittel in Deutschland, sondern stellt nach seiner Zweckbestimmung und Zusammensetzung ein Lebensmittel eigener Art dar", so Christoph Römer von der Verbraucherzentrale Berlin. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)