Rechtsschutzvertrages

  1. Das OLG hat angenommen, die Bekl. sei aufgrund des Rechtsschutzvertrages nicht verpflichtet gewesen, den Kl. auch vor der Gefahr einer Verjährung seines die Gewinnbeteiligung für 1971 betreffenden Anspruchs zu warnen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)