Rentenanspruchs

  1. Kinderlose Witwen müssen auf längere Sicht mit einer Kürzung ihres Rentenanspruchs zu Gunsten von Hinterbliebenen mit Kindern rechnen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.12.2003)
  2. Ausbildungszeiten sollen bei Berechnung des Rentenanspruchs nicht mehr mit sieben, sondern nur noch mit vier Jahren berücksichtigt werden (Einsparung mehrere Milliarden Mark bis zum Jahr 2000). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge kann für Bezieher von Arbeitslosenhilfe dazu führen, daß Ledige bei einem Jahr Arbeitslosigkeit bis zu zwei Drittel ihres in dieser Zeit erworbenen Rentenanspruchs einbüßen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes soll der Zeitraum zum Erwerb des vollen Rentenanspruchs zunächst auf 40 von derzeit 37,5 Jahren angehoben und damit den Bedingungen im privaten Sektor angeglichen werden. ( Quelle: Tagesschau Online vom 11.06.2003)