Rundfunksrechts

  1. Dies deutet Herkströter so: "Es ist ein allgemeines Zeichen für die Gesetzgebung im Bereich des Rundfunksrechts, daß man heiße Eisen zunächst lieber nicht anpackt und darauf wartet, wie sich eine Praxis einspielen wird." ( Quelle: Welt 1999)