Gesetzgeber

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  1. Wichtig ist vor allem zu wissen, dass die Einbeziehung bereits bestehender Vorsorgeaktivitäten in die Riester-Rente, die der Gesetzgeber erlaubt, eigentlich keinen Sinn macht. ( Quelle: Die Welt 2001)
  2. Den Kommunen könne vom Gesetzgeber nicht alles zugemutet werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Darum appelliert der BFW an den Gesetzgeber, gemeinsam mit dem Verband eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  4. Richter Henninger erklärte es aber für unzulässig, den vom Gesetzgeber vorgegebenen Strafrahmen des AWG auf dem Umweg über die mitverhandelte Steuerhinterziehung aufzustocken. ( Quelle: TAZ 1990)
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